Verfassung

Inhalt


§1. Präambel

Kanthaus ist ein frei zugänglicher Gemeinschaftsort in Deutschland und dem allgemeinen Wohl gewidmet. Er wird auf drei Ebenen verwaltet—

  1. Die Verfassungsebene beschreibt wer was auf welche Art entscheidet. Diese Ebene beinhaltet die grundlegensten Vereinbarungen - wie Ziele, Rollen und Verfahren - welche die Vereinbarungen der folgenden Ebenen sowohl unterstützen als auch überschreiben. Sie ist in der Verfassung (diesem Dokument) niedergeschrieben und in der FAQ näher erläutert. Nur die englische Originalversion ist bindend.
  2. Die Kollektivebene beschreibt was geschehen soll. Diese Ebene beinhaltet weitere formale Vereinbarungen - wie Richtlinien, Zeitpläne und optimale Verfahrensweisen - welche Vereinbarungen in der operativen Ebene unterstützen und überschreiben. Sie ist in den Gemeinschaftlichen Vereinbarungen dokumentiert.
  3. Die operative Ebene beschreibt was tatsächlich geschieht. Diese Ebene beinhaltet unterbewusste, informelle und halbformelle Vereinbarungen - wie Normen, Vereinbarungen von Untergruppen und spontane Aktivitäten. Sie ist nicht zentral dokumentiert.

§2. Ziele

  1. Weniger Verschwendung. Mehr Teilen.
  2. Freie, libre und Open-Source Software zu entwickeln und zu verbreiten.
  3. Sozial-Ökologische Transformation zu verfolgen.
  4. Öffentliche und gemeinschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen und zusammen zu bringen.
  5. Zu geben, was wir können, zu nehmen, was wir brauchen und Anderen zu ermöglichen dasselbe zu tun.
  6. Allgemein, eine tolle Zeit zu haben.

§3. Prinzipien

  1. Die drei Hauptprinzipien, die die Absichten hinter der Verfassung beschreiben und aufzeigen, wie sie interpretiert werden sollte, sind:
    1. Selbstbestimmung - Zwang minimieren,
    2. Gleichwertigkeit - Ungleichheit minimieren, und
    3. Akzeptanz - Widerstand minimieren.
  2. Weitere leitende Prinzipien beinhalten von der Natur inspirierte Designs wie Permakultur, sich in iterativen Entwicklungsumgebungen wie Scrum finden lassende und solche wie die, die von langlebiger Gemeingüter-Institutionen erklärt werden.

§4. Ressourcen

  1. Die Gebäude der Kantstraße 20&22, 04808 Wurzen, Deutschland (hierin "der Ort".) Dieser Ort ist legaler Besitz von Haus Kante Wurzen w.V. (wirtschaftlicher Verein) im Auftrag vom Kanthaus.
  2. Alle in diesem Ort befindlichen Güter, außer anderweitig angegeben.
  3. Geld und jegliche anderen Ressourcen im Besitz von Haus Kante Wurzen w.V.
  4. Der Haus Kante Wurzen w.V. selbst.

§5. Positionen

  1. Jede unabhängige Person im Kanthaus hat eine Position inne.
    1. Unter 15-jährige werden als abhängig von ihren Eltern bzw. Sorgeberechtigten angesehen, bis sie selbst ihre Unabhängigkeit einfordern.
    2. Abhängige Personen werden nicht einzeln evaluiert. Sattdessen werden sie indirekt über ihre Eltern bzw. Sorgeberechtigten mitevaluiert.
  2. Die Positionen beinhalten proportionale Mengen an Verantwortlichkeiten und Rechten. In aufsteigender Reihenfolge sind diese:
    1. Besucher:in (§5a),
    2. Freiwillige:r (§5b), und
    3. Mitglied (§5c).

§5a. Besucher:in

  1. Die Position der Besucher:in wird Menschen zugedacht, die einfach mal vorbeikommen und etwas Zeit im Haus verbringen möchten.
  2. Ein:e Besucher:in kann—
    1. vor Ort wohnen und die sich an dem Ort befindlichen Gegenstände nutzen, und
    2. an operativen Aktivitäten teilnehmen.
  3. Eine Person wird einfach durch ihre Ankunft zur Besucher:in.
  4. Besuchende, die über Nacht bleiben möchten, sind verpflichtet, andernfalls freundlich dazu aufgefordert—
    1. das Besuchsdokument zu lesen, und
    2. mit einem:r Bewohner:in, möglichst einer/einem Freiwilligen oder Mitglied, zu sprechen bevor sie ankommen.
  5. Besuchende akzeptieren implizit die Verfassung und die Gemeinschaftlichen Vereinbarungen.
  6. Nach drei Wochen (21 Tagen) sollten Besuchende so bald wie möglich evaluiert werden (§6). Bei dieser Evaluation kann ein:e Besucher:in beantragen—
    1. weiterhin als Besucher:in zu bleiben, oder
    2. als Freiwillige:r fortzufahren.
  7. Eine Person hört auf Besucher:in zu sein, wenn–
    1. sie den Ort verlässt,
    2. sie als Freiwillige fortfährt, oder
    3. wenn Konfliktlösung durch Intervention (§10c.) es vorschreibt.

§5b. Freiwillige:r

  1. Die Position der Freiwilligen richtet sich an Personen, die bereits am Projekt beteiligt waren und tiefer involviert sein möchten.
  2. Ein:e Freiwillige:r kann—
    1. vor Ort wohnen und die sich an dem Ort befindlichen Gegenstände nutzen,
    2. an operativen Aktivitäten teilnehmen und die Gemeinschaftlichen Vereinbarungen ändern,
    3. an der Auswahl anderer Freiwilliger teilnehmen, und
    4. an Freiwilliger Mithilfe zur Konfliktlösung teilnehmen.
  3. Freiwillige sollten—
    1. einen Teil der Verantwortung für den Ort übernehmen und
    2. für Wurzen und/oder die weitere Welt einen Beitrag leisten.
  4. Wenn zwei Monate (60 Tagen) seit ihrer letzten Evaluation vergangen sind, sollten Freiwillige so bald wie möglich evaluiert werden (§6). Bei dieser Evaluation kann ein:e Freiwillige:r beantragen—
    1. wieder zur Besucher:in zu werden,
    2. weiterhin Freiwillige:r zu bleiben, oder
    3. zum Mitglied zu werden.
  5. Freiwillige können jederzeit wieder zur Besucher:in-Position zurückkehren.
  6. Eine Person hört auf Freiwillige zu sein, wenn—
    1. sie zum Mitglied aufsteigt oder wieder zur Besucher:in wird,
    2. sie drei Monate (90 Tage) lang keine Zeit vor Ort verbracht hat, oder
    3. wenn Konfliktlösung durch Intervention (§10c.) es vorschreibt.

§5c. Mitglied

  1. Die Rolle des Mitglieds ist für Personen gedacht, die mit dem Projekt vertraut sind und sich diesem verpflichten möchten.
  2. Ein Mitglied kann—
    1. vor Ort wohnen und alle weiteren Ressourcen nutzen,
    2. an operativen Aktivitäten teilnehmen, die Gemeinschaftlichen Vereinbarungen und die Verfassung ändern,
    3. an der Auswahl anderer Freiwilliger und Mitglieder teilnehmen, und
    4. an Freiwilliger Mithilfe und Intervention während Konfliktlösungen teilnehmen.
  3. Ein Mitglied sollte—
    1. einen angemessenen Anteil der gesamten Verantwortung für den Ort, einschließlich der sozialen, rechtlichen und finanzielle Angelegenheiten übernehmen und
    2. für Wurzen und die weitere Welt einen Beitrag leisten.
  4. Um ein Mitglied zu werden sollte die Person die Verfassung und die Gemeinschaftlichen Vereinbarungen explizit akzeptieren.
  5. Wenn sechs Monate (180 Tagen) seit ihrer letzten Evaluation vergangen sind, sollten Mitglieder so bald wie möglich evaluiert werden (§6). Bei dieser Evaluation kann das Mitglied beantragen—
    1. wieder zur Besucher:in zu werden,
    2. wieder Freiwillige:r werden, oder
    3. weiterhin Mitglied zu bleiben.
  6. Ein Mitglied kann jederzeit zur Besucher:in- oder Freiwilligen-Position zurückkehren.
  7. Eine Person hört auf, ein Mitglied zu sein, wenn—
    1. sie wieder zu Besucher:in oder Freiwillige wird,
    2. wenn sie sechs Monate (180 Tage) lang keine Zeit vor Ort verbracht hat, oder
    3. wenn Konfliktlösung durch Intervention (§10c.) es vorschreibt.

§6. Evaluationsverfahren

  1. Freiwillige, Mitglieder und die zu evaluierende Person (hiernach 'die Person') haben ein Treffen. Die Person sollte die Position, die sie anstrebt, anfragen. Es folgt ein offenes Gespräch, in dem Themen, wie die folgenden besprochen werden können:
    1. Die Rolle, in der die Person sich sieht,
    2. Probleme und hindernde Umstände, sowie
    3. das Verständnis von Verfassung und/oder Gemeinschaftlichen Vereinbarungen.
  2. Nach dem offenen Gespräch mit der Person treffen sich ausschließlich die Abstimmungsberechtigten:
    1. Wenn die Person Besucher:in oder Freiwillige werden möchte, stimmen die Frewilligen und Mitglieder ab, oder
    2. wenn die Person Mitglied werden möchte, stimmen nur die Mitglieder ab.
  3. Bevor es weitere Gespräche gibt, machen die Abstimmungsberechtigten eine Testwahl zur Frage, ob sie den Wunsch der Person an die angefragte Position zu gelangen unterstützen (+), akzeptieren (0) oder ablehnen (-).
  4. Nachfolgend können die Abstimmungsberechtigten über die Person, deren angestrebte Position und das Resultat der Testwahl diskutieren. Es sollte ein Fokus darauf liegen etwaige Bedenken anzusprechen.
  5. Danach wird in derselben Weise wie die der Testwahl (§6.3) bindend abgestimmt. Dieses Mal—
    1. wird die Person an der angestrebten Position akzeptiert, wenn es mindestens dreimal soviele Unterstützerstimmen wie Ablehnungsstimmen gibt, oder
    2. startet das Evaluationsverfahren nochmals von §6.2 für die nächst-niedrigere Position (vgl. §5).
  6. Die Person sollte umgehend über das Ergebnis der Abstimmung, jedoch nicht die genaue Zusammensetzung der Stimmen, in Kenntnis gesetzt werden. Wichtige Themen, die in der privaten Diskussion unter den Abstimmungsberechtigten angesprochen wurden, sollten der Person in Form von hilfreichem Feedback übermittelt werden.

§7. Operative Tätigkeiten

§7a. Handlungen Einzelner

  1. Jede:r Einzelne kann handeln, vorausgesetzt—
    1. es gibt keine ausstehenden Widerstände gegenüber der Handlung, und
    2. es wird persönliche Verantwortung dafür übernommen die Handlung, wenn nötig, rückgängig zu machen.
  2. Es gibt kein spezielles Format für Handlungen Einzelner. Während es in einigen Fällen möglicherweise für Einzelne angemessen ist einfach zu beginnen, ist es in anderen Fällen möglicherweise angebrachter sich vor Beginn zuerst zu beraten, oder den Vorschlag zu äußern.
  3. Jede:r Einzelne, welcher Widerstand gegen eine derzeitige oder vorgeschlagene Handlung hat sollte dies frühzeitig, klar und freundlich äußern.
  4. Erhält eine derzeitige oder geplante Handlung Widerstand, sollte sie unterbrochen oder verschoben werden und die Betroffenen sollten mit Stufe 2, der einstimmigen Akzeptanz, fortfahren (§7b.)

§7b. Einstimmige Akzeptanz

  1. Wenn niemand Widerstand gegen einen Vorschlag oder eine Handlung hat, dann ist dies Einstimmige Akzeptanz.
  2. Es gibt kein spezifisches Format um Einstimmige Akzeptanz zu erlangen. Viele hilfreiche Techniken erleichtern das Erreichen der Einstimmigen Akzeptanz, so wie z.B. kleinschrittiges Testen, Präsentationen, Diskussionen, Meetings mit geplanten Abläufen, Runden, Talking Sticks, Hand-Signale, Sprecherlisten oder Zeitbeschränkungen.
  3. Wenn in angemessener Zeit keine Einstimmige Akzeptanz erreicht werden kann, sollten die Betroffenen zur Bewertungswahl übergehen. In der Behandlung eines Sachverhalts zu Bewertungswahl (§7c.) überzugehen sollte mit Einstimmiger Akzeptanz geschehen. Wenn dies nicht möglich ist reicht einfache Mehrheit.

§7c. Bewertungswahl

  1. Zunächst sollten die Betroffenen die momentane Sachlage, den Ausgangsvorschlag, sowie potenzielle weitere Vorschläge diskutieren. Dann wird eine Liste von Vorschlägen erstellt, indem
    1. der Ausgangsvorschlag und/oder die erarbeiteten Vorschläge,
    2. ein 'Status Quo'-Kontrollvorschlag (z.B. 'alles so belassen wie es ist/keine Änderung') und
    3. ein Eskalationsverfahrens-Kontrollvorschlag (z.B. 'Wechsel zur Änderung der Gemeinschaftlichen Vereinbarungen') gesammelt werden.
  2. Nun sollten die Betroffenen jeden Vorschlag einzeln mit "Unterstützung", "Akzeptanz" oder "Ablehnung" bewerten. Danach werden die Stimmen als Punktwerte summiert, indem "Unterstützung" als 1, "Akzeptanz" als 0 und "Ablehnung" als -3 gezählt wird. Der Vorschlag mit dem höchsten Zahlenwert wird gewählt.

§8. Änderungen an den Gemeinschaftlichen Vereinbarungen

  1. Jede Änderung an den Gemeinschaftlichen Vereinbarungen muss anhand des im Folgenden beschriebenen Verfahrens erfolgen.
  2. Das Verfahren beginnt, wenn alle Freiwilligen und Mitglieder, die sich zu diesem Zeitpunkt am Ort befinden, über einen klaren und eindeutigen Vorschlag Freiwilligen oder Mitglieds informiert wurden, der
    1. von mindestens einer Person, welche Frewillige oder Mitglied ist, unterstützt wird und
    2. nicht im Widerspruch zu jedweder anderen Änderung an den Gemeinschaftlichen Vereinbarungen steht, die innerhalb der letzten 6 Tage gemacht wurde.
  3. Die Vorschlagsphase des Verfahrens, in welcher die Betroffenen über den Ausgangsvorschlag nachdenken und ggfls. weitere Vorschläge erarbeiten sollen, dauert mindestens 3 Tage. Am Ende dieser Phase wird eine Liste der Vorschläge erstellt, und durch zwei Kontrollvorschlägen ergänzt:
    1. 'Status Quo' (z.B. 'alles so belassen wie es ist/keine Änderung') und
    2. 'Eskalationsverfahren' (z.B. 'Wechsel zur Verfassungsänderung').
  4. Die Wahlphase des Verfahrens, in dem die Betroffenen einzeln aber identifizierbar jeden gelisteten Vorschlag mit einem Wert zwischen +3 (für maximale Unterstützung) und -3 (für maximale Ablehnung) bewerten sollen, dauert mindestens 3 Tage. Am Ende der zweiten Phase—
    1. wird jeder negative Wert mit dem Faktor 3 multipliziert (so wird bspw. ein Wert von -2 zu -6),
    2. für jeden Vorschlag die Summe der angepassten Werte gebildet,
    3. der Vorschlag mit dem höchsten Zahlenwert gewählt und
    4. die gewählte Änderung in die Gemeinschaftlichen Vereinbarungen übernommen werden.

§9 Verfassungsänderung

  1. Jede Änderung an der Verfassung muss anhand des im Folgenden beschriebenen Verfahrens erfolgen.
  2. Das Verfahren beginnt, wenn alle Mitglieder - wo auch immer sie sich aufhalten - über einen klaren und eindeutigen Vorschlag einer Freiwilligen oder Mitglieds informiert wurden, der
    1. von mindestens zwei weiteren Mitgliedern unterstützt wird und
    2. nicht im Widerspruch zu jedweder anderen Änderung an der Verfassung steht, die innerhalb der letzten 28 Tage gemacht wurde.
  3. Die Vorschlagsphase des Verfahrens, in welcher die Betroffenen über den Ausgangsvorschlag nachdenken und ggfls. weitere Vorschläge erarbeiten sollen, dauert mindestens 7 Tage. Am Ende dieser Phase wird eine Liste der Vorschlägen erstellt, die durch den 'Status Quo' Kontrollvorschlag ergänzt wurde.
  4. Die Wahlphase des Verfahrens, in dem die Betroffenen einzeln aber identifizierbar jeden gelisteten Vorschlag mit einem Wert zwischen +3 (für vollständige Unterstützung) und -3 (für vollständige Ablehnung) bewerten sollen, dauert mindestens 7 Tage. Am Ende der zweiten Phase—
    1. wird jeder negative Wert mit dem Faktor 3 multipliziert (so wird bspw. ein Wert von -2 zu -6),
    2. für jeden Vorschlag die Summe der angepassten Werte gebildet, und
    3. der Vorschlag mit dem höchsten Zahlenwert gewählt.
  5. Der Vorschlag wird zur endgültigen Entscheidung, wenn er in zwei aufeinanderfolgenden Abstimmungsrunden gewählt wird. Das bedeutet, dass mindestens zwei Vorschlags- und Wahlphasen nötig sind, um die Verfassung effektiv zu ändern, vielleicht auch mehr. Kam es zu einer Entscheidung sollte die Verfassung geändert werden, um die Entscheidung wiederzuspiegeln.

§10 Konfliktlösung

§10a. Direkt

  1. Personen werden generell ermutigt ihre Konflikte direkt zu lösen.
  2. Es gibt kein spezifisches Format für direkte Konfliktlösung. Viele hilfreiche Techniken erleichtern den Umgang mit Konflikten, wie z.B. der Advice Process, Gewaltfreie Kommunikation, Kognitive Verhaltenstherapie, Sharing Circles, 4-Augen Gespräche, Listen Looping, Ich-Nachrichten und nicht-defensive Erklärungen.

§10b. Freiwillige Mithilfe

  1. Wenn vernünftige Maßnahmen, um einen Konflikt direkt zu lösen, fehlschlagen, können sich die Betroffenen freiwillig um Mithilfe von Dritten bemühen und/oder sie in Anspruch nehmen.
  2. Es gibt kein spezifisches Format für Konfliktlösung mittels Freiwilliger Mithilfe. Basierend auf der Zustimmung aller Beteiligten sind viele Szenarios denkbar, z.B.
    1. einer Dritten Person, welche eine einzelne betroffene Person unterstützt ('Hilfsperson')
    2. einer Dritten Person, welche mehrere beteiligte Personen unterstützt ('direkte Brücke')
    3. Hilfspersonen, die anstelle der Betroffenen miteinander sprechen ('indirekre Brücke'), oder
    4. eine Gruppe von Dritten wohnt einem Treffen der Betroffenen bei, um zu bezeugen und/oder Rat anzubieten ('Panel').

§10c. Intervention

  1. Wenn vernünftige Maßnahmen, um einen Konflikt mittels Freiwilliger Mithilfe zu lösen, fehlschlagen, können als letzte Möglichkeit die Mitglieder einschreiten.
  2. Um zur Konfliktlösung durch Intervention zu gelangen wird Einstimmige Akzeptanz (§7b.) oder Bewertungswahl (§7c.) herangezogen. Zweiteres könnte folgende Vorschläge enthalten:
    1. Eine Person verpflichten an moderierten Konfliktlösungsverfahren teilzunehmen.
    2. Einer Person den Status Freiwillige:r oder Mitglied entziehen.
    3. Eine Person auffordern den Ort temporär oder für immer zu verlassen.

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